Kinderschutz beim Ski-Club ADLER

Wir postitionieren uns gegen sexualisierte Gewalt im Sportverein!

Der Schutz unserer Sport-Kinder ist uns sehr wichtig und hat daher in unserem Verein einen sehr hohen Stellenwert.

Die körperliche und emotionale Nähe und Bindung, die im Sport entstehen, bergen die Gefahren von grenzverletzendem Verhalten und sexuellen Übergriffen.
Hier gilt es besonders aufmerksam zu sein, ein entsprechendes Verhalten zu erkennen und Hilfe anzubieten.

So müssen unsere Übungsleiter vor der Einstellung ein erweitertes Führeungszeugnis vorlegen. Darüber hinaus verpflichten sie sich dem Ehrenkodex des Landessportbunds NRW.
Außerdem werden unsere Übungsleiter zum Thema sexualisierte Gewalt sensibilisiert und entsprechend geschult.
Wir dulden keine Form sexualisierter Gewalt und werden gegen eventuelle Täter konsequent vorgehen.

Wir möchten, dass unsere Sport-Kinder vor sexualisierter Gewalt geschützt sind.

Unsere Ansprechpartnerinnen im Verein arbeiten mit der Langenfelder Beratungsstelle Sag’s e.V. zusammen.

Für Ihre Fragen und Anliegen stehen sie Ihnen jederzeit zur Verfügung.

Bernd Geuß
Vorsitzender

Unsere Spielregeln

  1. Niemand wird zu einer Übung oder Haltung gezwungen.
  2. Unsere Umgangssprache verzichtet auf sexistische, gewalttätige und diskriminierende Äußerungen.
  3. Wir achten auf die Reaktionen unseres Gegenübers auf körperliche Kontakte und reagieren entsprechend. Hilfestellungen durch Übungsleiter/Innen, die für die Sicherheit der Kinder bei einzelnen Übungen notwendig sind, werden vorher besprochen.
  4. Übungsleiter/Innen und andere Erwachsene betreten Umkleiden erst nach vorherigem Anklopfen und Bemerkbarmachen und bitten die Kinder, sich etwas überzuziehen. Ist ein Betreten erforderlich, sollte dies durch einen gleichgeschlechtlichen Erwachsenen erfolgen. Optimal ist es, zu zweit die Umkleiden zu betreten (Vier-Augen-Prinzip).
  5. Die Übungsleiterin oder der Übungsleiter duscht grundsätzlich nicht mit den Kindern und Jugendlichen.
  6. Alle Übungsstunden, die mit Kindern stattfinden, sollen mit zwei Personen besetzt sein. Hier greift nicht nur das Vier-Augen-Prinzip, sondern auch die erforderliche Aufsichtspflicht: Wenn ein Kind die Halle verlässt oder getröstet werden muss, sollten die anderen Mitglieder der Gruppe nicht allein in der Halle bleiben.
  7. Unterstützung beim Toilettengang kleinerer Kinder: Dies wird mit den Eltern vorher besprochen (Wie muss das Kind unterstützt werden und von wem etc.).
  8. Vereinsfahrten werden grundsätzlich von zwei Personen begleitet, einer männlichen und einer weiblichen. Dies können neben der Übungsleitung auch Elternteile sein.
  9. Signalisiert ein Kind, dass es Hilfe und/oder Trost benötigt, kümmert sich der/die Übungsleiter/In.

Unsere Ansprechpartner/innen

Wendet euch gerne an uns! Alle Fragen, Bitten und Beobachtungen werden vertraulich behandelt!

Cordula Küpper  Telefon 01573 8208215
Karin Panek         Telefon 01577 5959757

Unser Kooperationspartner:

Sag’s e.V. berät und unterstützt bei allen Fragen zum Thema sexualisierte Gewalt an Kindern und Jugendlichen – auch wenn es keine konkreten Hinweise gibt und/oder nur wage Vermutungen bestehen!

Die Mitarbeiterinnen unterliegen der Schweigepflicht. Beratungen können auch immer anonymisiert durchgeführt werden.

Weitere Informationen: www.sags-ev.de

Weitere Informationsmöglichkeiten

Homepage des Landessportbund NRW (LSB)

Schweigen schützt die Falschen –
Kampagne gegen sexualisierte Gewalt im Sport!

https://www.lsb.nrw/unsere-themen/gegen-sexualisierte-gewalt-im-sport

Externe Anlaufstelle des LSB

Externe, unabhängige Beratungsstelle des Landessportbundes NRW für Betroffene von sexuallen Übergriffen, sexualisierter Gewalt und sexueller Belästigung:

Ladenburger & Lörsch
Rechtsanwältinnen
Neusser Straße 455
50733 Köln

Telefon: 02 21 / 97 31 28-54
Telefax: 02 21 / 97 31 28-55
Email: info@ladenburger-loersch.de
Webseite: http://www.ladenburger-loersch.de/

Broschüren des LSB: